Wann auch das Wasserrecht eine bundesrechtliche Materie (Wasserrechtsgesetz in Österreich) darstellt, sind im Rahmen von Bewilligungsverfahren neben der wasserrechtlichen Bewilligung oft Materiengesetze anzuwenden, die länderweise unterschiedlich geregelt sind.
Im Ergebnis können daher die Themen Grundstück und Wasserrecht in unterschiedlichen Bundesländern, was ein komplexeres Gesamtprojekt u.a. nach dem Wasserrechtsgesetz betrifft, zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.