Das Wasserrechtsgesetz bietet Grundlage für viele kasuistische Entscheidungen zum Wasserrecht wie auch zu wasserrechtlichen Bewilligungen.
Ob nun das Wasserrecht in Österreich oder in einzelnen Bundesländern, etwa die Mitberücksichtigung von Wasserrecht in Kärnten. Betroffene erkennen oft erst zu spät mangels zeitgerechter strategischer und fachkundiger Beratung, dass konkrete Schritte, die das Wasserrecht bzw. das Wasserrechtsgesetz gebietet, nicht oder zu spät gesetzt und dann teilweise unsanierbar überhaupt mehr gesetzt werden können.