Bis auf wenige Ausnahmen (und gewissen Anzeigepflichten) abgesehen, bedarf es nach dem Wasserrecht bzw. dem Wasserrechtsgesetz wasserrechtlicher Bewilligungen für konkrete Vorgänge/Vorhaben.
Ob das nunmehr die Themen Grundstücke und Wasserrecht oder das Wasserrechtsgesetz in Österreich unter Mitberücksichtigung der EU-Vorschriften betrifft, ist einerlei.
Es zeigt sich, dass wasserrechtliche Bewilligungsverfahren strategisch und frühzeitig unter fachlichem Beistand geplant werden müssen, um nicht im Bewilligungsverfahren unsanierbare Nachteile zu erleiden. Umgekehrt bietet das Wasserrecht bzw. das Wasserrechtsgesetz in Österreich unterschiedliche Möglichkeiten, unliebsame Vorhaben zu verhindern.