Hinsichtlich Fragen des Wasserrechts wäre eine reine Orientierung am Wasserrechtsgesetz in Österreich beinahe in keinem Fall ausreichend.
Ob nunmehr wasserrechtliche Bewilligungen oder Fragen im Zusammenhang mit Grundstücken und Wasserrecht, es ist bei wasserrechtlichen Fragen die jeweilige Kasuistik der umfangreichen Rechtsprechung in Verbindung mit der gebotenen gemeinschaftsrechtlichen Auslegung von grundlegender Bedeutung.