Anschlusspflicht kein civil right
Die Feststellung der Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserleitung fällt als Eigentumseingriff im öffentlichen Interesse nicht in den Kernbereich der „civil rights“, sodass die nachprüfende Kontrolle der Feststellung durch den Verwaltungsgerichtshof ausreichend ist (VfGH B324/2013 ua vom 13.06.2014).
Außerplanmäßiger Grundwasserschnitt
In einem außerplanmäßigen zu Stande gekommenen Grundwasserschnitt (vergleichbar etwa einem Unfall) mit darauffolgendem Abpumpen des Wassers in ein Oberflächenwasserkanalsystem kann keine nach § 10 WRG erforderliche Erschließungs- oder Benützungsabsicht erkannt werden (VwGH 25.7.2013, 2010/07/0213).
Wiederverleihung – alte Vereinbarungen
Bei beurkundeten Übereinkommen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie die Inanspruchnahme fremder Rechte nur für die Bewilligungsdauer decken. Ohne neuerliche Zustimmung des Grundeigentümers kann daher die Wiederverleihung nicht bewilligt werden (VwGH 24.04.2013, 2011/07/0097).
Pächter – keine dingliche Wirkung
Der antragstellende Pächter in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren erlangt bei positiver Erledigung dennoch kein Wasserbenutzungsrecht mit dinglicher Wirkung (VwGH 24.3.2011, 2010/07/0155).